Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle im Bundesamt für Justiz fortlaufend konsolidiert.
Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Vorschriften bis zu sechs Monate nach deren Inkrafttreten vorgehalten. Dort können auch die Texte der Änderungsvorschriften aufgerufen werden, die den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde liegen.